Klagen damals und heute
gegen Politiker, die mit verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben nicht den Willen ihrer Wähler vertreten, sondern den ihrer Partei oder anderer Lobbyisten.
Wer heute mit einem neuen Gesetz nicht zufrieden ist, der hat die Möglichkeit zu klagen. Er kann mit seinem Rechtsbeistand vor Gericht ziehen und im besten Fall den Richter von seinem Standpunkt überzeugen. Doch wie hat man sich ein Gerichtsverfahren bzw. die Abgabe einer Klage im antiken Griechenland vorzustellen? War es dort auch ohne Weiteres möglich eine Klage einzureichen oder gab es so etwas zum damaligen Zeitpunkt noch nicht?
Glücklicherweise hatten auch die Menschen in der attischen Demokratie schon die Möglichkeit zu klagen. Damals sehr populär war die Klageart "graphe paranomon". Hatte ein Bürger zum Beispiel das Gefühl, dass ein neues Gesetz welches von der Volksversammlung beschlossen wurde ungerecht war, konnte er mithilfe der gerade genannten Klageart eine Überprüfung des jeweiligen Gesetzes erreichen. Entsprechende Beamte haben sich in Folge dieser Klage mit dem Anliegen beschäftigt und in den meisten Fällen sämtliche Details genau geprüft.
Natürlich ist davon auszugehen, dass die Abläufe damals wesentlich unprofessioneller vonstatten gingen, als es heutzutage der Fall ist. Trotzdem kann man festhalten, dass auch die Bevölkerung im antiken Athen die Möglichkeit hatte, sich zu beschweren. Die Klage wurde stets gegen diejenige Person eingereicht, die in der Volksversammlung das jeweils neue Gesetz vorgeschlagen hat.


